Krankenkassen sind in einzelnen Fällen bereit, die Behandlung zu unterstützen.

Hierfür ist der Nachweis erforderlich, dass kassenzugelassene Psychotherpeuten keine Behandlungstermine in einem angemessenen Zeitraum anbieten konnten. 

Auch sollte hierfür nachgewiesen werden, dass bereits mehrere Therapien ohne Erfolg durchlaufen wurden.

Gutachterliche Stellungnahmen können die Behandlung in geeigneten Kliniken ermöglichen

Coaching und Organisationsberatung für Selbständige und Firmen werden steuerlich im Rahmen beruflicher Fort- und Weiterbildung sowie Persönlichkeitscoaching anerkannt.

(Anerkennungsverfahren zur Anerkennung systemischer Therapieverfahren als Kassenleistung laufen noch.)

Die Erstsitzung wird verrechnet, sobald ein fortlaufender Behandlungsblock vereinbart wird.